Was ist ein Sanierungsgebiet

Grundsätzlich wird ein Sanierungsgebiet nach den Paragrafen §§ 141-145 BauGB festgelegt. Unter einem Sanierungsgebiet versteht man ein räumlich abgegrenztes Gebiet einer Kommune, das städtebauliche Missstände aufweist und somit einer (Teil-) Sanierung bedarf. Das Ziel städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist somit die Verbesserung und Aufwertung der bereits bebauten Bereiche.

Die Festlegung eines Sanierungsgebietes erfolgt durch einen Beschluss der Kommune (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB). Hierbei handelt es sich um einen formalen Akt, der die Grundlage für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen darstellt, indem durch den Beschluss öffentliche Fördermittel in die Entwicklung dieser Gebiete fließen. Es wird somit die Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geschaffen.

Energetische Quartieskonzepte? Worum geht es?

Die energetische Quartierssanierung beschreibt eine umfassende Strategie zur nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung. Energetische Quartierskonzepte umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung von Gebäudedämmung, die Installation von erneuerbaren Energien, die Förderung der Elektromobilität und vieles mehr.

Weiterhin können energetische Quartierskonzepte dazu beitragen die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Durch die Installation von erneuerbaren Energiequellen kann der Bedarf an Energie (Strom und Heizung) aus dem Netz reduziert werden. Dies führt zu niedrigeren Energiekosten.

Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren. Durch die Umsetzung energetischer Maßnahmen können Gebäude besser isoliert werden und weisen so ein angenehmeres Raumklima auf. Durch die Förderung des Fahrradverkehrs und der Elektromobilität kann der Verkehrslärm gesenkt und die Luftqualität verbessert werden.

Integrierte Energetische Quartierskonzepte (IEQK) bieten eine Antwort auf die Frage wie sich energetische Gebäudesanierung, eine effiziente Energieversorgung und der Ausbau erneuerbarer Energien mit demographischen und städtebaulichen Fragestellungen sowie einer Klimaanpassungsstrategie verknüpfen lassen.

Dieser Ansatz stellt sicher, dass für die Quartiere eine zukunfts- und tragfähige Lösung gefunden wird. Bezeichnet wird dies als der „Dreiklang der klimagerechten Stadt“.

Dreiklang der klimagerechten Stadt

… Stadterneuerung
Bei vielen Gebäuden ist ein Sanierungsstau zu erkennen. So ist es gerade auch aus der Perspektive der energetischen Stadterneuerung ein guter Zeitpunkt städtebauliche, bestandssichernde Sanierungen mit einer energetischen Aufwertung zu verbinden.

… unter Nutzung der Klimaschutzpotenziale
Das Solarkataster Hessen zeigt zahlreiche Dachflächen, die für die Nutzung der Sonnenergie geeignet sind und großes Potential zur Stromgewinnung mit Eigennutzung vor Ort haben. Die Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Energieeinspar- und Energieeffizienzpotenziale steht im Fokus. Aber auch mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig Treibhausgasemissionen reduziert werden können.

… und Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Hitzestress ist eine der größten Beeinträchtigungen der Lebensqualität in der Stadt. Dieser entsteht beispielweise durch versiegelte Verkehrsflächen, aufheizen von Gebäuden oder fehlende innerörtliche Begrünung. Daher müssen Potenziale zur Verminderung von Hitze / Hitzeinseln bei der Stadterneuerung genutzt werden.

Wassermangel und Überflutungsrisiken müssen bei der Stadterneuerung integriert mit betrachtet werden (wassersensible Stadtentwicklung, Schwammstadt)

KfW-Programm „Energetische Sanierung“ (Nr. 432)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat über die KfW-Bank das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ – als Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28.09.2010 – erstmalig aufgestellt und alle fünf Jahre erneuert. Mit dem Programm sollen nun vertiefende integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur sowie ein sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energien entwickelt und umgesetzt werden.

Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer des Quartiers auf die Möglichkeiten eines umweltbewussten Zusammenlebens aufmerksam zu machen und mit ihnen zusammen Projekte zu realisieren, die langfristig den Energiebedarf des Quartiers senken und eine Steigerung der Wohnumwelt und der Lebensqualität innerhalb des Quartiers bewirken.

Trebur hat 2023 Mittel aus diesem Programm beantragt und nach der Bewilligung das Büro Infrastruktur & Umwelt in Darmstadt mit der Untersuchung des Quartiers „Trebur West“ beauftragt. Dabei greifen viele Aspekte ineinander.

Vom Quartier zum Einzelvorhaben

Was sind vorbereitende Untersuchung?
Vor der Festlegung des Sanierungsgebietes müssen Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden (§ 141 vorbereitende Untersuchungen). Die Vorbereitende Untersuchung dient dazu den Zustand des Gebietes zu analysieren und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Für die Bürgschaft wird aus der Vorbereitenden Untersuchung sichtbar, welche Richtung die Sanierung einschlägt und was im Bereich ihres Grundstücks und in der Umgebung geschehen soll. Die Gemeinde leitete den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung über einen Beschluss ein. Dieser wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Vorbereitende Untersuchung ist somit für alle Beteiligten eine wichtige Grundlage für Entscheidungen im laufenden Sanierungsverfahren. Mit einem Beschluss vom 15.03.2024 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Trebur West eingeleitet.

… und die Sanierungssatzung?
Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen bzw. derer Ergebnisse wird eine Sanierungssatzung erlassen (§ 142 BauGB). Die Sanierungssatzung ist ein formeller rechtlicher Akt, der die Ziele und Maßnahmen der Sanierung festlegt. Hier werden unter anderem die Art und Weise der Sanierungsmaßnahmen, die finanziellen Regelungen sowie die Beteiligung der Eigentümer und Bewohner festgelegt. Die Sanierungssatzung muss ortsüblich bekannt gemacht werden (§ 143 BauGB). Die förmliche Festlegung das Sanierungsgebietes wurde als Satzung beschlossen. Diese finden Sie hier.

Im Rahmen der Sanierung können verschieden Maßnahmen ergriffen werden, welche die Verbesserung des Gebietes als Ziel haben. Hierzu
gehören die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, die Neugestaltung des öffentlichen Raums sowie der Abriss und Neubau von Gebäuden. Ziel ist es, die städtebauliche Qualität der betroffenen Bereiche zu verbessern, soziale Strukturen durch bessere Lebensverhältnisse zu stärken, den Klimaschutz durch energetische Gebäudesanierung voranzutreiben sowie Klimaanpassungsziele zu erreichen.

Mit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach §§ 141 ff BauGB können steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch genommen werden.